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Termine für Steuern und Sozialversicherung August/ September 2023

Lesen Sie hier, welche Termine für die Steuern & Sozialversicherung im August/ September 2023 zu beachten sind. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, dann kommen Sie gerne jederzeit auf uns zu!

SteuerartFälligkeit
Lohnsteuer, Kirchensteuer,
Solidaritätszuschlag
10.08.20231 / 11.09.20231
Einkommensteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlagentfällt / 11.09.2023
Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlagentfällt / 11.09.2023
Umsatzsteuer10.08.20232 / 11.09.20233
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Überweisung414.08.2023 / 14.09.2023
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Scheck510.08.2023 / 11.09.2023
Gewerbesteuer 15.08.20236 / entfällt
Grundsteuer15.08.20236 / entfällt
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Überweisung418.08.2023 / entfällt
Ende der Schonfrist obiger Steuerarten bei Zahlung durch Scheck515.08.2023 / entfällt
Sozialversicherung729.08.2023 / 27.09.2023
Kapitalertragssteuer, SolidaritätszuschlagDie Kapitalertragsteuer sowie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag 
sind zeitgleich mit einer erfolgten Gewinnausschüttung an den Anteilseigner 
an das zuständige Finanzamt abzuführen.
  1. Für den abgelaufenen Monat.
  2. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat, bei Vierteljahreszahlern mit Dauerfristverlängerung für das abgelaufene Kalendervierteljahr.
  3. Für den abgelaufenen Monat, bei Dauerfristverlängerung für den vorletzten Monat.
  4. Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen müssen grundsätzlich bis zum 10. des dem Anmeldungszeitraum folgen-den Monats (auf elektronischem Weg) abgegeben werden. Fällt der 10. auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, ist der nächste Werktag der Stichtag. Bei einer Säumnis der Zahlung bis zu drei Tagen werden keine Säumniszuschläge erhoben. Eine Überweisung muss so früh-zeitig erfolgen, dass die Wertstellung auf dem Konto des Finanzamts am Tag der Fälligkeit erfolgt.
  5. Bei Zahlung durch Scheck ist zu beachten, dass die Zahlung erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als erfolgt gilt. Es sollte stattdessen eine Einzugsermächtigung erteilt werden.
  6. In den Bundesländern und Regionen, in denen der 15.08.2023 ein gesetzlicher Feiertag (Mariä Himmelfahrt) ist, wird die Steuer am 16.08.2023 fällig.
  7. Die Sozialversicherungsbeiträge sind einheitlich am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Um Säumniszuschläge zu vermeiden, empfiehlt sich das Lastschriftverfahren. Bei allen Krankenkassen gilt ein einheitlicher Abgabetermin für die Beitragsnachweise. Diese müssen der jeweiligen Einzugsstelle bis spätestens zwei Arbeitstage vor Fälligkeit (d. h. am 25.08.2023/25.09.2023, jeweils 0 Uhr) vorlie-gen. Regionale Besonderheiten bzgl. der Fälligkeiten sind ggf. zu beachten. Wird die Lohnbuchführung durch extern Beauftragte erle-digt, sollten die Lohn- und Gehaltsdaten etwa zehn Tage vor dem Fälligkeitstermin an den Beauftragten übermittelt werden. Dies gilt ins-besondere, wenn die Fälligkeit auf einen Montag oder auf einen Tag nach Feiertagen fällt.

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