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Monatsinformation Oktober 2021: Verfahrensrecht sowie Arbeits- & Sozialrecht

In der Monatsinformation Oktober 2021 zum Thema Verfahrensrecht sowie Arbeits- & Sozialrecht stellen wir Ihnen relevante Informationen in diesem Gebiet zur Verfügung. Lesen Sie, was Sie in der aktuellen Rechtsprechung beachten müssen. Sollten Sie dabei Hilfe benötigen, stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung!

Zur Aufforderung zur Überlassung eines Datenträgers nach “GDPdU” zur Betriebsprüfung

Die Aufforderung der Finanzverwaltung an einen Steuerpflichtigen, der seinen Gewinn im Wege der Einnahmen-Überschussrechnung ermittle, zu Beginn einer Außenprüfung einen Datenträger “nach GDPdU” (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) zur Verfügung zu stellen, sei als unbegrenzter Zugriff auf alle elektronisch gespeicherten Unterlagen unabhängig von den gemäß der Abgabenordnung bestehenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten des Steuerpflichtigen zu verstehen und damit rechtswidrig.

Eine solche Aufforderung sei nach Auffassung des Bundesfinanzhofs zudem unverhältnismäßig, wenn bei einem Berufsgeheimnisträger nicht sichergestellt sei, dass der Datenzugriff und die Auswertung der Daten nur in den Geschäftsräumen des Steuerpflichtigen
oder in den Diensträumen der Finanzverwaltung stattfänden.

Berechnungsgrundlage für Rentenbescheid muss nachvollziehbar sein

Rentenversicherungsträger dürfen keine Angaben im Rentenbescheid weglassen, die für die Prüfung der Berechnung unerlässlich sind. Werden entscheidende Angaben erst in einem Widerspruchsverfahren nachgeliefert, muss der Rentenversicherungsträger die Kosten für einen Widerspruch erstatten. So entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen.

Foto von Anete Lusina von Pexels

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