IN DIESER AUSGABE: Schätzung eines Gastronomiebetriebs auf Grundlage der Richtsatzsammlung rechtmäßig, Abgabefrist für Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 verlängert und Antrag auf Wirtschaftsförderung: Exakte Angaben zwingend erforderlich.
Monatsinformation August 2021: Verfahrensrecht
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